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Kurzübersicht

Versicherungsschutz für Versicherungsart Bedeutung Kurzinfo
Schadenersatz-
­forderungen
Privathaftpflicht-
versicherung
***

Wer schädigt, zahlt. So einfach ist das.
Haftpflichtschäden sind schnell passiert und der Schädiger ist für den Schadenersatz verantwortlich - auch, wenn der Schaden in die Millionen geht.
Diesen Versicherungsschutz benötigt jeder.

Kfz-
Haftpflichtversicherung
*** Ohne Haftpflichtversicherung darf ein KFZ im öffentlichen Strassenverkehr nicht bewegt werden. Sie benötigen zum Abschluß einer KFZ-Haftpflicht eine sogenannte EVB-Nummer.

Haftpflicht, Teil- und Vollkasko, Werkstattbindung und Rabattretter… entscheiden Sie selbst!

Sichern Sie Ihr Fahrzeug gut ab - mit den günstigen Konditionen der führenden Anbieter im Bereich der KFZ-Versicherung. Unser Vergleichsrechner berücksichtigt die vielfältigen Möglichkeiten und zeigt Ihnen die für Sie passende Versicherungslösung auf - online, unkompliziert und komfortabel!

Tierhalter-
Haftpflichtversicherung
**

Ihr Hund reißt sich von der Leine los und beißt einen Fußgänger. Ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung können die daraus entstehenden Kosten den Besitzer des Tieres schnell an den Rand des finanziellen Ruins bringen.

Der Gesetzgeber hat die Pflicht eines jeden Tierhalters klar im Bürgerlichen Gesetzbuch, §833 BGB geregelt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Gewässerschaden-
Haftpflicht­versicherung
**

Besitzer von Immobilien mit Ölheizungen brauchen einen besonders wasserdichten finanziellen Schutz!

Versichert sind Sie als Inhaber eines Heizöl-, Benzin- oder Dieseltanks gegen Schadenersatzansprüche aus Schäden an Gewässern (Grundwasser, fließende oder stehende Gewässer, Brunnen) und aus Rettungskosten (Maßnahmen, die erforderlich werden, um einen drohenden Gewässerschaden abzuwenden, z. B. Ausheben, Abfahren, Ausbrennen von Erdreich).
Bauherren-
Haftpflichtversicherung
**

In der Privathaftpflicht-Versicherung ist, im Rahmen des mitversicherten Haus- und Grundbesitzerrisikos, die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer bestimmten Bausumme je Bauvorhaben mitversichert. Wird dieser Betrag überschritten, so entfällt die Mitversicherung. D.h., liegt die zu versichernde Bausumme je Bauvorhaben über dem genannten Betrag, empfehlen wir eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabungsarbeiten. Mitversichert ist dabei das Haus- und Grundbesitzer-Risiko für das zu bebauende Grundstück. Die Versicherung endet mit der Beendigung der Bauarbeiten, spätestens drei Jahre nach Vertragsbeginn.

Haus-und Grund-
besitzerhaftpflicht
**

Als Hausbesitzer stehen Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen zum Beispiel dann ein, wenn sich jemand auf dem eisglatten Gehweg vor Ihrem Haus verletzt oder wenn durch eine fehlende Außenbeleuchtung ein Unfall verursacht wird. Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken haften, wenn jemand zu Schaden kommt, weil der Besitz nicht gefahrenfrei und verkehrssicher war. Dieses Risiko deckt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ab.

Selbst genutzte Wohnungen und Einfamilienhäuser sind über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Vermietetes Eigentum muss durch eine spezielle Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Altersvorsorgesystem  3-Schichten-Modell: 1. Schicht Basisversorgung
 
**
 
-> gesetzliche Rentenversicherung
-> Beamtenversorgung
-> berufsständische Versorgung
-> landwirtschaftliche Alterskasse
-> private BasisRente / Rürup-Rente   

Rürup-Rente

Bei der vom Staat geförderten Rürup-Rente baut sich der Versicherte durch regelmäßige Beiträge ein Kapital auf, das frühestens ab dem 60. Lebensjahr als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt wird.

Vorteile

Im Falle einer Arbeitslosigkeit wird das in der Rürup-Rente vorhandene Vermögen nicht für Arbeitslosengeld II-Berechnungen herangezogen!
Im Todesfall wird aus dem vorhandenen Hinterbliebenenguthaben eine Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder ausgezahlt.

Nachteile
Die Vorsorgeansprüche sind nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
2. Schicht Zusatzversorgung ** -> betriebliche Altersvorsorge 
Bei der staatlich geförderten betrieblichen Altersversorgung wird Bruttolohn steuerbegünstigt in Beiträge für den Aufbau einer lebenslangen privaten Rente umgewandelt. So können beispielsweise bei der Direktversicherung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West steuerfrei und für Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei aus dem Bruttolohn in Versicherungsbeiträge umgewandelt werden. Es besteht für Arbeitnehmer grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
-> RiesterRente / PrämienRente
Einen Riester-Vertrag kann jeder abschließen, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamter ist. Dabei fördert der Staat durch Zulagen und ggf. zusätzlichen Steuervorteil den Aufbau einer privaten, lebenslangen Rente.
Die Beiträge fließen zum Beispiel in eine zertifizierte Rentenversicherung. Das Kapital wird zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr des Versicherten als monatliche Rente ausgezahlt – lebenslang.
Die Riester-Rente reicht nicht aus, um die bereits heute bestehende Versorgungslücke zwischen dem letzten Nettoeinkommen vor Rentenbeginn und der gesetzlichen Altersrente zu schließen.
3. Schicht Kapitalanlageprodukte * -> private Kapital- und Rentenversicherungen, die nicht zwingend für die Altersvorsorge genutzt werden müssen
Zu den Kapitalanlageprodukten gehören z. B. private Renten- und Lebensversicherungen. Beiträge aus dieser Schicht werden aus dem versteuerten Einkommen gezahlt. Im Gegensatz zu den Vorsorgeprodukten aus Schicht 1 können die Leistungen – Verträge oder Anlagen – vererbt, verkauft, beliehen oder übertragen werden. 
Krankheit
und ­Pflege-
bedürftig­keit
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung *** Für jeden, sofern er sich nicht privat krankenversichert.
Private Kranken-­
(Voll)versicherung
*** Für Beamte und gut Verdienende Angestellte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und Selbständige, sofern nicht gesetzlich krankenversichert
Krankentagegeld-
versicherung
(Zusatzversicherung)
* Für gesetzlich versicherte Selbstständige und Angestellte mit hohen Einkommen bzw. Gehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Zusatzversicherung für gesetzl. Versicherte * Zahnzusatz
Bei Zahnbehandlung und Zahnersatz besteht immer die Gefahr, auf hohen Zuzahlungen sitzen zu bleiben.
ambulant
Sie bestimmen, welches Krankenhaus für Sie das Richtige ist und von welchem Arzt Sie dort behandelt werden. Ihre Versicherung deckt die Kosten
stationär
Brillen, Kontaktlinsen, Heilpraktiker und vieles mehr - die ambulante Zusatzversicherung übernimmt die Restkosten
Pflegezusatzversicherung **

Ein Pflegeplatz für eine vollstationäre Betreuung in Stufe III kann monatlich 3.000 Euro und mehr kosten. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Grundabsicherung. Oft reichen Rente und Vermögen zusammen mit diesen Leistungen nicht aus, um Pflegekosten zu tragen.
Diese Lücke versucht eine private Pflegezusatzversicherung zu schließen.

Krankenhaustagegeld­-
Versicherung
- Braucht niemand. Verdienstausfall durch Krankenhausaufenthalt ist bereits durch das Krankengeld der Kasse oder ggf. durch eine ­ Krankentagegeld- versicherung abgedeckt.
Todesfall Risikolebens-
versicherung
** Die Risikolebensversicherung (RL) bietet eine günstige Möglichkeit, Ihre Hinterbliebenen finanziell abzusichern.
Außerdem eignet sie sich bei einer Finanzierung als Restschuldversicherung.
Berufsunfähigkeit und ­Invalidität Berufsunfähigkeits-
versicherung
** Die BU zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Deshalb sollten Sie so früh wie möglich und bei guter Gesundheit eine Police abschließen. Ab dem 15. Lebensjahr ist das möglich. Allerdings werden Schüler meist in eine ungünstige „Berufsklasse“ eingruppiert, wodurch relativ hohe Prämien zu zahlen sind. Je später Sie sich für eine Berufsunfähigkeit entscheiden, desto eher können Erkrankungen die Annahme des Antrages erschweren oder sogar verhindern. Die BU können Sie entweder separat oder als Zusatz einer Risikolebensversicherung abschließen. Diese Kombination ist häufig günstiger als Einzelverträge.
Erwerbsunfähigkeits-
versicherung
** Für die, die aus Kostengründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung
abschließen können oder wegen gesundheitlichen Problemen, oder hohen Risiken keine bekommen können.
Kinderinvaliditäts-
versicherung
** Für Kinder und Jugendliche bis zum Ende ihrer Ausbildung. Nach Ende der Ausbildung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeraten.
Unfallversicherung *

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nicht in Ihrer Freizeit! Weder für Sie noch für Ihre Kinder! Für Selbstständige und freiwillig Versicherte gibt es ohnehin nur die Möglichkeit, sich privat zu schützen.

Viele Leute wissen nicht, dass sie für die Folgen eines Freizeitunfalls selbst Vorsorge treffen müssen - und die meisten Unfälle passieren in der Freizeit. Neben den gesundheitlichen Folgen können aus einem solchen Unfall auch wirtschaftliche Konsequenzen für Sie und Ihre Familie entstehen.

Die Unfallversicherung schützt. Mit ihr können Sie beispielsweise Einkommenseinbußen auffangen.

Wohnen und
Leben
Wohngebäude-
Feuer-/Sturm-/Leitungswasserversicherung
** Für jeden Eigentümer einer Immobilie.
Hausratversicherung * Die Hausratversicherung schützt ihren Hausrat z.B. vor den Folgen von Feuer, Wasser, Sturm, Hagel oder Einbruch. Die Hausratversicherung schützt vor großen und kleinen Unglücken und ersetzt den entstandenen Schaden.
Privatrechtsschutz-
versicherung
- Recht haben ist das Eine, Recht bekommen das Andere. Schützen Sie sich in allen Situationen durch eine bedarfsgerechte Rechtsschutzversicherung…
Mietrechtschutzversicherung - Die Wohnung oder das Haus, in der bzw. in dem man lebt oder ein Gewerbebetrieb seinen Geschäftssitz hat, zählen zu den wichtigsten Gütern unserer Gesellschaft. Dies gilt für Mieter ebenso wie für Eigentümer. Trotzdem oder gerade deshalb sind rechtliche Auseinandersetzungen in diesem Bereich sehr häufig und aufgrund der Streitwerte unter Umständen mit sehr hohen Kosten verbunden.
Die möglichen Themen für einen Rechtsstreit reichen dabei von Fragen zu der Höhe der Nebenkosten bis hin zu Kündigungen bei vermieteten Wohneinheiten, z. B. wegen Eigenbedarfs oder Nichtzahlung der Miete. Es ist im Streitfall ein beruhigendes Gefühl, sein »Heim/Eigentum« mit einem spezialisierten Anwalt »verteidigen« zu können, ohne unkalkulierbare Kosten riskieren zu müssen.
Bausparvertrag * Sie träumen von den eigenen 4-Wänden?
Möchten für die Zukunft Mietsteigerungen ausschließen?
Die Miete in die eigene Tasche zahlen?
Sich und Ihren Kindern ein geborgenes Zuhause geben, mit großen Kinderzimmern und einem schönem Garten?
Bauleistungsversicherung *
 

Es kann viel passieren -
besonders auf einer Baustelle.

Rohbauschäden durch höhere Gewalt (z.B. Starkregen) oder Zerstörungswut/Vandalismus Diebstahl von fest eingebauten Heizkörpern/Sanitärobjekten.

Und für die ohnehin strapazierte Kasse des Bauherren können die finanziellen Folgen erheblich sein. Die Bauleistungsversicherung hilft allen Baubeteiligten, ganz gleich ob Bauherr oder Bauunternehmer. Denn wir ersetzen im Schadenfall alle Kosten, die anfallen, um das Baugrundstück/den Bau aufzuräumen bzw. den Zustand vor Schadeneintritt wiederherzustellen.

Das Baurecht ist sehr komplex und die Verfolgung von Ansprüchen oft sehr schwierig. In vielen Fällen ist der Schadenverursacher bei der Vielzahl der am Bau Beschäftigten gar nicht zu ermitteln. Auch in diesem Fall schützt Sie unsere Bauleistungsversicherung.

Auto und Reise Auslandsreise-
Kranken­versicherung
** Für alle Kassenpatienten sowie für Privatversicherte, wenn die Kostenübernahme für ­medizinisch ­notwendige Rücktransporte aus dem Ausland in der Hauptpolice fehlt.
Vollkaskoversicherung * Für Besitzer neuerer Fahrzeuge. Oft werden die Versicherungsbeiträge im Verhältnis zum Restwert des Autos zu teuer.
Teilkaskoversicherung * Für höherwertige ältere Autos. Oft werden die Versicherungsbeiträge im Verhältnis zum Restwert des Autos zu teuer.
Verkehrsrechtsschutz-
versicherung
* Für jeden Kraftfahrzeughalter/Autofahrer. Im Strassenverkehr kommt es oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Reiserücktritts-
versicherung
* Für Urlauber mit teuren Pauschalreisen.
Vor allem mit kleinen Kindern empfehlenswert.
Autoschutzbrief - Keine Abdeckung existenzieller Schäden. Häufig in Kfz-Versicherung integriert.
Insassenunfall-
versicherung
- Braucht niemand. Absicherung ist über Kfz-Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeits- und ­Unfallversicherung gegeben.

*** = notwendig. ** = zu empfehlen. * = Sinnvoll. - = Überflüssig.
Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit und ersetzt keine individuelle Beratung.
Sie enthält nur private Risiken. Gewerblichen oder Sonderrisiken sind kein Gegenstand dieser Übersicht.